Allgemeine Geschäftsbedingungen
0. Diese AGB gelten nicht für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
I. Allgemeine Bestimmungen
- Die Lieferungen, Leistungen sowie Vorschläge, Beratungen und sonstige Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Käufers bzw. Partners wird widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals bei Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen vereinbarungsgemäß als angenommen.
- Unsere Angebote bezüglich Preis, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten sind bindend laut Angebot bzw. für höchstens 30 Tage ab Angebotslegung. Sie wären im Zweifel nur aufzufassen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Vertragspartner. Soweit unsere Lieferungen und Leistungen in Warenbeschreibungen wie Prospekten oder ähnlichem Material beschrieben sind, liegt hierin keine Zusicherung von Eigenschaften.
- Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung vom Käufer oder von Dritten gewonnenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
II. Preise
- Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde verstehen sich unsere Preise in EURO, einschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern. Maßgebend ist auch bei Abrufaufträgen, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preisliste.
- Liegt zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auslieferung eine Preiserhöhung, kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, soweit Preiserhöhungen ausschließlich auf Erhöhungen der Frachttarife sowie Erhöhung der gesetzlichen Steuern oder sonstiger behördlicher Abgaben basieren.
III. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
- Zahlungen sind mangels anderer Absprache sofort nach Ausstelldatum der Rechnung fällig. Skonti bedürfen besonderer Vereinbarung, wobei für die Skontenfristberechnung der Tag des Zahlungseingangs bei uns maßgebend ist. Wechselzahlungen sind vom Skonto ausgenommen. Ferner ist Skonto- Inanspruchnahme ausgeschlossen, wenn ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind.
- Jede eingehende Zahlung wird zunächst zur Abdeckung offener Kosten, sodann zur Abdeckung von Zinsen sowie ältesten Schuldposten verwendet.
- Bei Wechselzahlungen gehen Diskont- und Bankspesen sowie Wechselsteuer und allfällige Bearbeitungsgebühren zu Lasten des Käufers. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber, wobei keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung übernommen wird.
- Aufrechnung oder Zurückbehaltung kann der Kunde nur geltend machen, wenn die gegenüberstehenden Forderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Werden uns Umstände bekannt, die einen begründeten Zweifel an weiterer Zahlungsfähigkeit des Kunden erlauben, oder werden vereinbarte Zahlungsfristen überschritten, können wir Vorauszahlung verlangen und eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen. Im Verzugsfall sind wir vereinbarungsgemäß berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweilig gültigen Verzugszinssatz, ausgehend vom Rechnungsbetrag, zu erheben.
IV. Lieferung und Abnahme
- Wird die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden entweder einzulagern oder rückzuholen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
- Sofern wir Lieferzeiten zugesagt haben, beginnt der Lauf der Frist erst mit endgültigem Vertragsabschluss sowie völliger Klarstellung aller Erfüllungseinzelheiten. Dem Käufer stehen Rechte aus Lieferzeitüberschreitung erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.
- Geraten wir in Nichterfüllung oder Lieferverzug, ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge beschränkt, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Auslieferung gekommen ist. Ist der Käufer seinerseits mit fälligen Zahlungen oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen im Rückstand, ruhen unsere Lieferfristen.
- Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle seitens unserer Lieferanten, ferner Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, weiterhin Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, unvorhergesehene Verkehrsstörungen, behördliche Akte oder Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störungen im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Sind wir unverschuldet außerstande, aus vorstehenden Gründen spätestens einen Monat nach Lieferzeitpunkt auszuliefern, steht uns das Recht auf Vertragsrücktritt zu.
V. Versendung
- Die Versendung unserer Waren erfolgt mangels anderer Vereinbarungen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Werden hinsichtlich der Versandart, des Versandweges keine besonderen Vereinbarungen getroffen, bestimmen wir diese nach kaufmännischen Ermessen. Wenn möglich, erfolgt die Auslieferung der bestellten Ware in einer Sendung, anderenfalls können nach unserem kaufmännischem Ermessen auch Teillieferungen durchgeführt werden. Kann der Versand aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht rechtzeitig erfolgen, gilt die Sachgefahr vom Tage der Versandbereitschaft als auf den Kunden übergegangen.
- Grundsätzlich wird für den Versand unserer Waren keine besondere Transportversicherung abgeschlossen, auf Wunsch und zu Lasten des Kunden kann jedoch eine Versicherungseindeckung der Ware erfolgen.
VI. Gewährleistung
- Dem Käufer obliegt die sofortige Prüfung der gelieferten Ware auf Qualität, Eigenschaft und Einsatzzweck. Erforderlichenfalls hat der Käufer eine Probeverarbeitung durchzuführen. Unterlässt er eine solche Prüfung, entfällt jedwede Haftung durch uns.
- Da die Einsatzgebiete und Arbeitsbedingungen für unsere Erzeugnisse unterschiedlich sein können, sind die von uns ausgegebenen Anwendungs- und Verarbeitungsempfehlungen nur als allgemeine Richtlinien aufzufassen. Verbrauchsangaben entsprechen nur unseren durchschnittlichen Erfahrungswerten.
- Dem Kunden obliegt es, etwaige Beanstandungen in der Beschaffenheit und/oder der gelieferten Menge innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnungs-, Versand-, und Chargennummer bei uns zu melden. Offene Mängel sind innerhalb der 14-Tagesfrist, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Auslieferung der Ware, anzuzeigen.
- Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen gewähren wir Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises, wobei die Entscheidung über die eine oder die andere Regelung unserem kaufmännischen Ermessen obliegt.
- Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln der gelieferten Ware oder der Verletzung von Nebenpflichten sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für die einfache Fahrlässigkeit. Eine Haftung ist ferner für solche Schäden ausgeschlossen (Folgeschäden), die sich aus der Benutzung oder Anwendung unserer Produkte im praktischen Einsatz ergeben können. Soweit wir Qualitätssicherungs-Nachweisforderungen nach DIN, ISO 9001, 9002 ,9003, ÖNORM, EN- Normen oder anderer angebotener Normen erfüllen, weisen wir darauf hin, dass es ein genormtes Qualitätssicherungssystem nicht geben kann und deshalb die mit der Verwendung unserer Produkte verbundenen Risken nicht von uns zu tragen sind. Insbesondere besteht keine Haftung für Sach- und Personenschäden bei Dritten.
VII. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
- Bis zur vollständigen Begleichung unserer aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen bleibt die gelieferte Ware alleiniges Eigentum der M. Swarovski Gesellschaft m.b.H. Das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Werden uns gehörende Sachen durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischen von Gesetz wegen in Dritteigentum überführt, erwerben wir vereinbarungsgemäß Miteigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Soweit der Käufer unsere Ware verarbeitet bzw. aufbewahrt, entstehen hierdurch keine Ansprüche gegen uns.
- Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern, und der Kunde hat diese nur in unserem Namen inne. Wird unsere Ware im Rahmen eines Werkvertrages verarbeitet, werden bei noch offenen Forderungen die dem Kunden entstehenden Werklohnforderungen in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung einschließlich anfallender Steuern an uns schon jetzt abgetreten.
- Dem Kunden ist unbenommen, über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Hierdurch sichert er zu, bereit und in der Lage zu sein, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (Pfändung, Sequestration), verpflichtet sich der Käufer, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen und zur Wahrung unseres Interventionsanspruches auftragshalber.
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und uns gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragteile ist der Sitz unseres Unternehmens; für unsere Aktivklagen wahlweise der allgemeine Gerichtsstand des Käufers oder das Schiedsgericht der ICC Wien.
VIII. Sonstiges
- Der Käufer sichert durch Vertragsabschluss mit uns zu, über die erforderliche Kreditwürdigkeit zu verfügen und die ihm durch den Vertragsabschluss entstehenden Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Bei kaufmännisch begründetem Zweifel sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu fordern oder die Auslieferung der Ware von einer geeigneten Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
- Alle zur Verfügung gestellten Technischen Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Jedwede Abänderung oder Weitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung von uns wird untersagt.